Be­trei­bungs­aus­zug online bestellen

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Info EAMT ist eine Dienstleistungsplattform. Wir arbeiten mit allen offiziellen Betreibungsämtern zusammen.

Häufige Fragen

Alle Antworten auf Ihre Fragen erhalten Sie via Email oder in unserem Hilfebereich.

Was ist EAMT und wie kann ich einen Betreibungsauszug online bestellen?

EAMT GmbH ist ein offiziell autorisierter eSchKG-Teilnehmer (Registernummer 1417, Typ CRE) und bietet elektronische Betreibungsauszüge über die sichere SEDEX-Plattform an. Sie können bei EAMT einen Betreibungsauszug online bestellen und erhalten diesen digital signiert innerhalb kürzester Zeit — ohne Umwege über Papierformulare oder Postversand.


Unser Service spezialisiert sich auf die schnelle und digitale Bereitstellung von Betreibungsregisterauszügen für Privatpersonen und Unternehmen in der Schweiz. EAMT ist direkt an das offizielle Betreibungsregister angebunden und arbeitet nach den Standards des eSchKG (Bundesgesetz über das Schuldbetreibungs- und Konkursrecht). Alle Auszüge werden mit digitaler Signatur versehen und erfüllen die höchsten Sicherheitsstandards.


Der Preis für einen Betreibungsauszug bei EAMT beträgt CHF 29.90. Die Bestellung läuft vollständig online ab — Sie erhalten das Dokument per E-Mail als PDF mit rechtlich gültiger digitaler Signatur. Diese Lösung erspart Ihnen Zeit und bietet maximale Datensicherheit durch die SEDEX-Anbindung, welche von Schweizer Behörden und Finanzinstitutionen genutzt wird.


Ist der digitale Betreibungsauszug rechtsgültig?

Ja, der digitale Betreibungsauszug ist vollständig rechtsgültig. Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) auf dem Betreibungsregisterauszug ist gemäss Schweizer Recht einer eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt (OR Art. 14 Abs. 2bis, ZertES SR 943.03). Sie ersetzt den bisherigen physischen Stempel des zuständigen Betreibungsamtes.


Durch die Einführung des eSchKG-Standards werden Betreibungsauszüge digital signiert und über die sichere SEDEX-Plattform übermittelt. Diese digitale Signatur gewährleistet die Echtheit und Unverfälschtheit des Dokuments — sie wird von Behörden, Banken, Versicherungen und Gerichten in der Schweiz vollumfänglich anerkannt.


Sie können die digitale Signatur Ihres Betreibungsauszugs jederzeit auf www.validator.ch überprüfen — dem offiziellen Validierungsdienst der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Überprüfung erhalten Sie zusammen mit Ihrem Betreibungsauszug per E-Mail.


Was ist ein Betreibungsregisterauszug?

Im Betreibungsregisterauszug werden sämtliche Schuldbetreibungen, Pfändungen sowie Verlustscheine dokumentiert, welche in der Vergangenheit (letzten 5 Jahren) bis zum heutigen Tag eingegangen sind. Der Auszug gibt Auskunft darüber, ob eine Betreibung bestritten, bezahlt oder es zu einer Pfändung/ Verlustschein gekommen ist. Der Auszug umfasst jeweils 1 Wohnort der Person, resp. der Hauptsitz der Firma.


Ist EAMT ein Betreibungsamt?

Nein, EAMT ist kein Betreibungsamt, sondern eine private Dienstleistungsplattform für die digitale Bestellung von Betreibungsauszügen. Als offiziell autorisierter eSchKG-Teilnehmer (Registernummer 1417, Typ CRE) ist EAMT direkt an das elektronische Betreibungsregister angebunden und leitet Ihre Anfrage über die sichere SEDEX-Plattform an das zuständige Betreibungsamt weiter.


In der Schweiz gibt es über 400 Betreibungsämter und Betreibungskreise — jede politische Wohngemeinde hat ihr eigenes zuständiges Amt. EAMT vereinfacht diesen Prozess: Sie bestellen Ihren Betreibungsregisterauszug zentral über eine einzige Plattform, unabhängig davon, in welcher Gemeinde Sie wohnen oder in den letzten fünf Jahren gewohnt haben.


Der Betreibungsauszug wird vom zuständigen Betreibungsamt ausgestellt, digital signiert und über EAMT an Sie übermittelt — rechtsgültig, sicher und innerhalb kürzester Zeit.


Welche Vorteile bietet Ihnen eine Bestellung über eAmt?

  • Sie sind unabhängig von den Öffnungszeiten Ihres Betreibungsamtes
  • Nachhaltig. Sie müssen keine Antragsformulare oder ID-/Passkopien drucken
  • Wir suchen und finden für Sie ihr zuständiges Betreibungsamt
  • Prozesse werden digitalisiert
  • Persönlicher Support unseres Teams
  • Innerhalb von 3 Minuten erledigt, bequem von zu Hause aus, auf dem Weg oder aus Ihrem Büro


Ist der digitale Betreibungsregisterauszug rechtsgültig?

Ja, der Auszug ist qualifiziert elektronisch signiert und gemäss eSchKG rechtlich gleichwertig mit einer handschriftlichen Unterschrift. Die Signatur lässt sich jederzeit über validator.ch überprüfen.


Ist eAmt ein offizielles Betreibungsamt?

Nein, eAmt ist keine Behörde, sondern eine private Dienstleistungsplattform, die Bestellungen bei offiziellen Ämtern digital abwickelt.


Was kostet ein Betreibungsauszug über EAMT?

Ein Betreibungsauszug (Betreibungsregisterauszug) über EAMT kostet CHF 29.90 (inkl. MwSt.). Der Gesamtpreis setzt sich zusammen aus der offiziellen Amtsgebühr des Betreibungsamts (CHF 18.00) und der EAMT-Servicegebühr (CHF 11.90) für digitale Abwicklung, Verifizierung und sichere Zustellung per E-Mail.


Welche Vorteile bietet eine Bestellung über eAmt.ch?

Mit eAmt.ch bestellen Sie Ihren Auszug in nur 3 Minuten – digital, ohne Papierkram, rechtssicher, mehrfach verwendbar und in über 90 % der Fälle werktags innerhalb von 24 Stunden per E-Mail zugestellt.


Welchen Zeitraum deckt ein Betreibungsregisterauszug ab?

Der Auszug umfasst alle nicht gelöschten Betreibungen der letzten fünf Jahre – unabhängig vom aktuellen Status.


Wer kann einen Betreibungsregisterauszug bestellen?

Jede Person kann einen Auszug über sich selbst bestellen. Für Auszüge über Dritte ist eine Vollmacht oder ein nachgewiesenes berechtigtes Interesse erforderlich.


Wie bestelle ich einen Betreibungsregisterauszug?

Online über eAmt.ch in wenigen Minuten oder direkt beim zuständigen Betreibungsamt – digital per Formular oder vor Ort am Schalter.


Wie kann ich den Auszug einer anderen Person bestellen?

Dies ist mit einer unterschriebenen Vollmacht und einer Ausweiskopie der betreffenden Person oder mit einem Nachweis eines legitimen Interesses (z. B. Mietvertrag, Schuldanerkennung) grundsätzlich möglich – allerdings nur direkt beim zuständigen Betreibungsamt.
Über unsere Plattform eAmt.ch ist das nicht möglich. Wir bieten diese Option nicht an. Bestellungen sind nur für die eigene Person oder die eigene Firma erlaubt.


Kann ein Schuldner selbst eine Betreibung löschen lassen?

Nicht direkt – aber er kann mit dem Gläubiger eine Einigung treffen. Dieser kann dann die Betreibung zurückziehen.


Kann ich beantragen, dass erledigte Betreibungen nicht im Auszug erscheinen?

Ja. Du kannst dies beim Betreibungsamt beantragen. Die Behörde informiert über Voraussetzungen und Gebühren für diesen Antrag.


Welche Formulare benötigt man für einen Rückzug?

Das Betreibungsamt stellt ein entsprechendes Rückzugsformular zur Verfügung, das vollständig ausgefüllt eingereicht werden muss.


Wie kann ein Gläubiger eine Betreibung zurückziehen?

Ein Gläubiger kann eine Betreibung jederzeit zurückziehen – entweder vorübergehend oder endgültig.


Wie kann ich einen Eintrag im Betreibungsregister löschen lassen?

Du kannst deine Gläubiger um Rückzug bitten oder einen Antrag beim Betreibungsamt stellen. Bei Einigung oder ungerechtfertigten Einträgen kann das Amt löschen.


Wann wird ein Betreibungsregisterauszug verlangt?

Ein Auszug wird häufig für Mietbewerbungen, Kreditanträge, Leasingverträge oder Einbürgerungsverfahren benötigt – als Nachweis der finanziellen Zuverlässigkeit.


Wie lange bleibt eine Betreibung im Register sichtbar?

Einträge bleiben bis zu fünf Jahre nach Abschluss der Betreibung im Register sichtbar und werden danach automatisch gelöscht.


Was bedeutet der endgültige Rückzug einer Betreibung?

Beim endgültigen Rückzug wird die Betreibung vollständig gelöscht und erscheint nicht im Betreibungsregisterauszug des Schuldners.


Was bedeutet ein vorübergehender Rückzug der Betreibung?

Der Gläubiger verzichtet zeitweise auf die Fortsetzung der Betreibung, z. B. bei einer Ratenzahlungsvereinbarung. Das Verfahren kann reaktiviert werden.


Was ist die Betreibung auf Konkurs?

Juristische Personen und im Handelsregister eingetragene Firmen unterliegen der Betreibung auf Konkurs – anstelle der Pfändung.


Was ist ein Betreibungsbegehren?

Das Betreibungsbegehren ist der Antrag des Gläubigers beim Betreibungsamt zur Einleitung einer Betreibung – es enthält Angaben zur Forderung und zum Schuldner.


Was ist ein Fortsetzungsbegehren?

Wenn kein gültiger Rechtsvorschlag mehr besteht, kann der Gläubiger frühestens nach 20 Tagen die Fortsetzung der Betreibung beantragen.


Was ist ein Rechtsvorschlag?

Ein Schuldner kann innerhalb von 10 Tagen nach Zustellung des Zahlungsbefehls Rechtsvorschlag erheben, um die Betreibung vorläufig zu stoppen.


Was ist ein Verlustschein?

Ein Verlustschein wird ausgestellt, wenn eine Forderung nicht vollständig gedeckt werden konnte. Er bleibt 20 Jahre lang gültig und kann für eine neue Betreibung verwendet werden.


Was ist ein Verwertungsbegehren?

Damit beantragt der Gläubiger die Verwertung gepfändeter Güter – meist durch öffentliche Versteigerung – zur Begleichung seiner Forderung.


Was ist ein Zahlungsbefehl?

Der Zahlungsbefehl ist die amtliche Aufforderung an den Schuldner, eine offene Forderung innert 20 Tagen zu begleichen oder Rechtsvorschlag zu erheben.


Was passiert bei einer Pfändung?

Das Betreibungsamt beschlagnahmt pfändbare Vermögenswerte oder Einkommen des Schuldners und erstellt eine Pfändungsurkunde.


Wie kann ein Rechtsvorschlag aufgehoben werden?

Durch ein Gericht: entweder im summarischen Verfahren (provisorische oder definitive Rechtsöffnung) oder im ordentlichen Zivilprozess.


Was ist unpfändbar?

Unpfändbar sind u. a. AHV/IV-Renten, berufliches Vorsorgeguthaben, Haustiere, Hausrat, Kultgegenstände und das Existenzminimum.